Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die rechtliche Erbfolge unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Enkel – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testamen